Regel KTA 1401: Eignungsbestätigung zur Qualitätssicherung
News | Februar 2020
Die RWE Nuclear GmbH bestätigte für die in der VGB Arbeitsgemeinschaft „Auftragnehmerbeurteilung“ zusammengeschlossenen deutschen Kernkraftwerksbetreiber dem Unternehmen Haage Anagramm Technologien GmbH, Mülheim, für den Liefer- und Leistungsumfang „Mechanische Bearbeitung von Komponenten im Anwendungsbereich der R KTA 3903 und 3905 einschließlich Materialbereitstellung“ die Eignung zur system- und produktbezogenen Qualitätssicherung auf der Grundlage der kerntechnischen Regel KTA 1401 sowie der Beurteilungsunterlagen der VGB-Arbeitsgemeinschaft „Auftragnehmerbeurteilung“ unter Berücksichtigung produktbezogener Erfordernisse.
Die Regel KTA 1401“Allgemeine Anforderungen an die Qualitätssicherung“ findet Anwendung auf die Qualitätssicherung bei der Erbringung von sicherheitstechnisch wichtigen Lieferungen und Leistungen für deutsche Kernkraftwerke.